Alles, was Geschäftsführer und F&E-Leiter zur ZIM-Förderung wissen müssen – von Voraussetzungen über Förderhöhe bis zur erfolgreichen Antragstellung, inkl. Rechenbeispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
- Förderung für FuE-Projekte im Mittelstand
- Zuschüsse im sechsstelligen Bereich möglich
- technologieoffen und branchenunabhängig
- keine Konkurrenz um Fördermittel
- Kombination mit anderen Programmen möglich
ZIM-Förderung – Definition in einfachen Worten
Die ZIM-Förderung ist das zentrale technologieoffene Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, BMWE, zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Mittelstand. Gefördert werden Projekte zur Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
Ein entscheidender Vorteil der ZIM-Förderung ist ihre nicht wettbewerbliche Ausgestaltung. Jeder Antrag wird einzeln bewertet und nicht im Vergleich zu anderen Vorhaben. Dadurch besteht keine Konkurrenz um begrenzte Förderbudgets. Ziel ist es, die technologische Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen zu stärken und Entwicklungsprojekte finanziell zu ermöglichen oder ambitionierter umzusetzen.
Ein wesentlicher Vorteil der ZIM-Förderung liegt in ihrem modularen Aufbau sowie in ihrer Technologieoffenheit. Unabhängig davon, welche Technologie zur Entwicklung eines Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung eingesetzt wird, bietet ZIM vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung von FuE-Vorhaben. FuE-Vorhaben können in unterschiedlichen Konstellationen umgesetzt werden, von Einzelprojekten über Kooperationsprojekte (kurz KOOP-Projekte) bis hin zu Innovationsnetzwerken.
Zudem können FuE-Vorhaben sowie Innovationsnetzwerke international ausgerichtet werden und die Einbindung ausländischer Partner ermöglichen. Darüber hinaus können bereits im Vorfeld Durchführbarkeitsstudien gefördert werden, um die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit eines FuE-Vorhabens zu prüfen. Im Anschluss bestehen zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Markteinführung.
Damit begleitet ZIM Unternehmen entlang des gesamten Innovationsprozesses, von der ersten Idee bis zur Verwertung der Ergebnisse.
Geschäftsführung
Strategische Steuerung von Entwicklungsprojekten über mehrere Phasen hinweg mit der Möglichkeit, Vorhaben strukturiert bis zur Markteinführung aufzubauen.
F&E-Leitung
Struktur und fachliche Grundlage für technisch anspruchsvolle Entwicklungsprojekte sowie klare Legitimation gegenüber internen und externen Stakeholdern.
Wer kann die ZIM-Förderung beantragen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Geschäftsbetrieb und FuE-Tätigkeit in Deutschland.
Dazu zählen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Diese beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende und weisen entweder einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro auf. Zudem dürfen sie sich nicht mehrheitlich im Besitz größerer Unternehmen befinden.
Darüber hinaus sind auch weitere mittelständische Unternehmen antragsberechtigt, wenn sie weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen.
Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern sie im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit einem KMU zusammenarbeiten.
Forschungseinrichtungen können an ZIM-Projekten teilnehmen, jedoch ausschließlich im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Unternehmen und im Bereich ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.
Eine ZIM-Förderung setzt voraus, dass das Unternehmen seinen Eigenanteil finanzieren kann, die Gründung abgeschlossen ist und keine Einstufung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne der EU-Definition vorliegt.
Welche Vorhaben gelten als FuE? Kriterien, Beispiele und Ausschlussgründe
Im ZIM werden Vorhaben gefördert, die auf die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen abzielen.
Ein Vorhaben ist im ZIM förderfähig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Wirtschaftliche Verwertbarkeit und Marktrelevanz: Das Vorhaben weist eine realistische Verwertungsperspektive auf, adressiert einen klar definierten und ausreichend großen Markt und trägt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei.
- Erhebliches technisches Risiko: Die Entwicklung erfordert die Bearbeitung konkreter technischer Fragestellungen entlang des Lösungswegs, deren Ergebnis und Umsetzbarkeit vorab nicht mit absoluter Sicherheit feststeht und alternative Lösungsansätze bietet.
- Innovativ und über den Stand der Technik hinausgehend: Die angestrebte Lösung orientiert sich am internationalen Stand der Technik und übertrifft bestehende Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen deutlich in ihren Funktionen, Parametern oder Eigenschaften.
- Systematische wissenschaftlich-technische Vorgehensweise: Das Vorhaben wird nach anerkannten Prinzipien der jeweiligen Fachdisziplin durchgeführt und ist strukturiert aufgebaut, beispielsweise in Form von Arbeitspaketen mit klar definierten Zielen.
- Förderbedingter Mehrwert: Das Vorhaben würde ohne Förderung nicht, nur mit erheblicher Verzögerung oder in deutlich geringerem Umfang umgesetzt werden.
Typische Ausschlussgründe
Nicht förderfähig sind insbesondere Vorhaben, bei denen:
- Kein ausreichender FuE-Anteil: Das Vorhaben beschränkt sich auf die Anwendung, Integration oder Anpassung bestehender Technologien ohne eigenständige technische Weiterentwicklung.
- Technisches Risiko nicht hinreichend quantifiziert: Technische Unsicherheiten werden nicht anhand konkreter Parameter oder Zielgrößen beschrieben und sind dadurch nicht belastbar bewertbar.
- Technisches Risiko zu allgemein formuliert: Die beschriebenen Unsicherheiten sind nicht projektspezifisch, sondern gelten grundsätzlich für viele Entwicklungsprojekte. Es fehlt eine konkrete technische Problemstellung.
- Technisches Risiko nicht im Rahmen des Vorhabens lösbar: Die Lösung der beschriebenen Herausforderungen würde die Entwicklung grundlegend neuer Technologien erfordern, die über den Rahmen eines anwendungsnahen FuE-Vorhabens hinausgehen.
- Technisches Risiko nicht entlang des Lösungswegs verortet: Die Unsicherheiten sind nicht konkreten Entwicklungsschritten zugeordnet, sondern bleiben allgemein, etwa in Form unspezifischer Aussagen wie „das Produkt könnte technisch nicht funktionieren“.
- Routinemäßige oder inkrementelle Weiterentwicklungen: Bestehende Produkte oder Verfahren werden lediglich angepasst, skaliert oder optimiert.
- Unklare Projektstruktur: Technische Zielstellungen, Arbeitspakete oder der Lösungsweg sind nicht nachvollziehbar dargestellt.
- Fehlende wirtschaftliche Perspektive: Ein adressierbarer Markt fehlt oder das wirtschaftliche Potenzial ist nicht plausibel.
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Das Vorhaben wurde bereits vor offizieller Antragseinreichung begonnen.
Sie möchten ZIM-Förderung nutzen, sind aber unsicher, ob Ihre Projekte förderfähig sind? Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden.
Was wird im ZIM gefördert? Förderfähige Aufwendungen im Überblick
Im ZIM werden die projektbezogenen Kosten für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert. Maßgeblich sind ausschließlich Aufwendungen, die unmittelbar der technischen Entwicklung dienen, dem FuE-Vorhaben klar zugeordnet werden können und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Zentrale förderfähige Aufwendungen:
- Personalkosten: Kosten für eigenes FuE-Personal, das direkt im Projekt tätig ist. Diese bilden die zentrale Grundlage der Förderung.
- Kosten für Aufträge an Dritte: Externe Leistungen, beispielsweise durch Forschungseinrichtungen oder spezialisierte Dienstleister, die für die Umsetzung einzelner Projektbestandteile notwendig sind. Diese sind nur in begrenztem Umfang förderfähig.
- Übrige Kosten: Weitere projektbezogene Kosten werden anteilig entsprechend ihrer Nutzung im FuE-Vorhaben berücksichtigt und sind in ihrer Höhe begrenzt.
Nicht förderfähig sind insbesondere Kosten für Antragstellung, Verwaltung oder rein marktbezogene Aktivitäten. Entscheidend ist der direkte Bezug zur technischen Entwicklung.
Wie hoch ist die ZIM-Förderung? Fördersätze, Bemessungsgrundlage und Deckelungen
Die Höhe der Förderung hängt von Unternehmensgröße und Projektkonstellation ab. Typischerweise liegt die Förderung bei kleinen Unternehmen bei bis zu etwa 45 Prozent, bei mittleren Unternehmen bei etwa 35 bis 40 Prozent und bei weiteren mittelständischen Unternehmen bei etwa 25 bis 30 Prozent.
Forschungseinrichtungen können in KOOP-Projekten förderfähige Kosten bis zu 280.000 € geltend machen, bei einer Förderquote von 100 %. Die anrechenbaren übrigen Kosten sind an die Höhe der Personalkosten gekoppelt und dürfen diese nicht übersteigen.
| Nr. | Unternehmenstyp | Einzelprojekte | KOOP-Projekte | Internationale KOOP-Projekte |
|---|---|---|---|---|
| 1 | In den letzten 10 Jahren gegründet und in strukturschwachen Regionen angesiedelt | 45 % | 55 % | 60 % |
| 2 | In den letzten 10 Jahren gegründet | 45 % | 50 % | 60 % |
| 3 | Weniger als 50 Mitarbeitende, max. 10 Mio. € Jahresumsatz oder max. 10 Mio. € Jahresbilanzsumme | 40 % | 45 % | 55 % |
| 4 | 50–250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme | 35 % | 40 % | 50 % |
| 5 | < 500 Mitarbeitende | 25 % | 30 % | 40 % |
| 6 | < 1.000 Mitarbeitende | – | 30 % | 40 % |
Rechenbeispiel 1 – KMU-Einzelprojekt
Ein kleines Unternehmen (KMU) plant ein FuE-Vorhaben als Einzelprojekt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Personalkosten | 260.000 € |
| Übrige Kosten (70 % der Personalkosten) | 182.000 € |
| Gesamtkosten | 442.000 € |
| Förderquote | 40 % |
| Förderung | 176.800 € |
| Eigenanteil | 265.200 € |
Im ZIM sind die zuwendungsfähigen Kosten pro Unternehmen bei Einzelprojekten auf 690.000 € begrenzt. Die Gesamtkosten von 442.000 € liegen unterhalb dieser Grenze und sind vollständig förderfähig.
Förderung erfolgt ausschließlich auf Basis der projektbezogenen Kosten. Keine zusätzliche Hebelwirkung durch Partner. Typischer Zuschuss im mittleren sechsstelligen Bereich.
Rechenbeispiel 2 – KMU-Kooperationsprojekt
Ein KMU setzt ein FuE-Vorhaben gemeinsam mit Partnern um.
| Position | Unternehmen (KMU) | Forschungseinrichtung |
|---|---|---|
| Personalkosten | 320.000 € | – |
| Übrige Kosten (70 % der PK) | 224.000 € | – |
| Gesamtkosten | 544.000 € | 280.000 € |
| Förderquote | 45 % | 100 % |
| Förderung | 244.800 € | 280.000 € |
| Eigenanteil | 299.200 € | 0 € |
Die Leistungen der Forschungseinrichtung werden vollständig gefördert und müssen vom Unternehmen nicht finanziert werden. Die gesamte öffentliche Förderung beträgt 524.800 € – davon entfallen 244.800 € auf das Unternehmen und 280.000 € auf die Forschungseinrichtung.
| Deckelung | Maximalbetrag |
|---|---|
| Max. Kosten je Unternehmen | 560.000 € |
| Max. Kosten je Forschungseinrichtung | 280.000 € |
| Max. Gesamtprojektvolumen | 3,0 Mio. € |
Das dargestellte Beispiel liegt vollständig innerhalb dieser Fördergrenzen.
- Kooperationsprojekte erhöhen die Förderquote für Unternehmen
- Zusätzlich werden Leistungen von Forschungseinrichtungen vollständig gefördert
- Dadurch reduziert sich der Eigenanteil des Unternehmens für externe Entwicklungsleistungen erheblich
Bereits im Einzelprojekt sind sechsstellige Zuschüsse realistisch. Kooperationsprojekte erhöhen sowohl Förderquote als auch Gesamtfördervolumen deutlich. Die Einbindung von Forschungseinrichtungen schafft einen zusätzlichen Förderhebel. Die konkrete Förderhöhe ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Projektstruktur, Kostenbasis und Projektform.
Antragsverfahren im ZIM
Die drei zentralen Schritte:
Registrierung und Projektanlage
Inhaltliche und administrative Ausarbeitung
Einreichung und Prüfung
Mit den Arbeiten am FuE-Vorhaben darf erst begonnen werden, nachdem die Eingangsbestätigung des Antrags vorliegt.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.
Durchführung und Mittelabruf
Nach der Bewilligung wird das FuE-Vorhaben gemäß dem genehmigten Projektplan durchgeführt. Maßgeblich sind der Bewilligungsbescheid sowie die darin festgelegten Arbeitspakete, Zeiträume und Kosten. Änderungen im Projektverlauf, etwa bei Inhalten, Zeitplanung oder Kostenstruktur, sind mit dem Projektträger abzustimmen.
Grundprinzip des Mittelabrufs
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im ZIM quartalsweise nachschüssig auf Basis von Mittelabrufen. Das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung, Fördermittel werden erst nachträglich ausgezahlt. Nach Projektabschluss erfolgt ein abschließender Mittelabruf im Rahmen des Verwendungsnachweises.
Verwendungsnachweis
Zum Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, der die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts sowie die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel belegt.
- Alle Kosten müssen auf Anfrage nachvollziehbar dokumentiert und belegbar sein
- Aufwendungen müssen eindeutig dem FuE-Vorhaben zugeordnet werden können
- Abweichungen vom genehmigten Projektplan sind zu begründen
Die Fördermittel werden nicht im Voraus ausgezahlt. Unternehmen müssen die Projektkosten zunächst selbst tragen können. Eine unzureichende Liquidität stellt einen Ablehnungsgrund dar.
Checkliste – häufige Stolpersteine vermeiden
Worauf Sie bei einem ZIM-Antrag unbedingt achten sollten:
- Projekt noch nicht begonnen – Mit den Arbeiten darf erst nach Eingang der Eingangsbestätigung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.
- Liquidität zur Vorfinanzierung sichergestellt – Das Unternehmen muss in der Lage sein, die Projektkosten zunächst selbst zu tragen. Eine unzureichende Liquidität kann zur Ablehnung führen.
- Technischer Lösungsweg klar und nachvollziehbar – Es muss erkennbar sein, welche technischen Fragestellungen bearbeitet werden und wie diese im Projekt gelöst werden sollen.
- Technisches Risiko projektspezifisch und plausibel – Die Unsicherheiten müssen konkret, lösungswegbezogen und technisch begründbar sein.
- Abgrenzung zum Stand der Technik – Der Innovationsgehalt muss klar beschrieben und gegenüber bestehenden Lösungen abgegrenzt werden.
- Projektstruktur konsistent aufgebaut – Arbeitspakete, Ziele und Ablauf müssen logisch aufeinander aufbauen und technisch nachvollziehbar sein.
- Kostenplanung realistisch und zuordenbar – Personalkosten, übrige Kosten und externe Leistungen müssen plausibel geplant und eindeutig dem FuE-Vorhaben zugeordnet sein.
- Wirtschaftliche Verwertung nachvollziehbar – Es muss erkennbar sein, welcher Markt adressiert wird und dass die Entwicklung wirtschaftlich sinnvoll ist und einen ausreichenden Ertrag ermöglicht.
- Angaben konsistent und widerspruchsfrei – Technische Beschreibung, Kostenplanung und Projektstruktur müssen inhaltlich zusammenpassen.
Was gehört in die Vorhabenbeschreibung
Die Vorhabenbeschreibung als zentraler Bestandteil des Antrags
Die Vorhabenbeschreibung ist der zentrale Bestandteil des ZIM-Antrags. Sie entscheidet maßgeblich darüber, ob ein FuE-Vorhaben als förderfähig bewertet wird.
Ziel ist eine technisch nachvollziehbare, konsistente und gutachtergerechte Darstellung des Vorhabens.
Eine überzeugende Vorhabenbeschreibung umfasst insbesondere:
- Ausgangssituation und Stand der Technik – Darstellung bestehender Lösungen und des aktuellen technischen Niveaus als Ausgangspunkt.
- Technisches Ziel des Vorhabens – Konkrete Beschreibung der angestrebten technischen Eigenschaften, Funktionen oder Parameter, die erreicht werden sollen.
- Technischer Lösungsweg – Darstellung der geplanten Entwicklungsschritte und wie die technischen Fragestellungen im Projekt bearbeitet werden.
- Technische Risiken und Herausforderungen – Projektspezifische Unsicherheiten, die sich aus dem Lösungsweg ergeben und im Vorhaben adressiert werden müssen.
- Projektstruktur und Arbeitspakete – Logische Gliederung des Vorhabens in aufeinander aufbauende Entwicklungsschritte.
- Innovation und Abgrenzung zum Stand der Technik – Klare Darstellung, worin die technische Neuerung besteht und warum diese über bestehende Lösungen hinausgeht.
- Wirtschaftliche Verwertung und Marktpotenzial – Beschreibung des adressierten Marktes sowie des wirtschaftlichen Potenzials und der Tragfähigkeit der Entwicklung.
- Technische Darstellung muss konsistent und widerspruchsfrei sein
- Inhalte müssen logisch aufeinander aufbauen
- Lösungsweg muss plausibel und nachvollziehbar sein
- Technische Risiken müssen konkret und lösungswegbezogen dargestellt werden
Die Vorhabenbeschreibung ist keine allgemeine Projektbeschreibung. Sie muss so formuliert sein, dass ein fachkundiger Gutachter die technische Herausforderung, den Lösungsweg und die Risiken eindeutig nachvollziehen kann.
Fazit: Eine überzeugende Vorhabenbeschreibung verbindet technische Tiefe mit klarer Struktur. Sie ist der entscheidende Faktor für die Bewilligung eines ZIM-Antrags.
Wir überführen Ihre FuE-Inhalte in eine prüffähige ZIM-Vorhabenslogik – fachlich fundiert und administrativ vollständig aufbereitet.
Kombination mit anderen Förderprogrammen und Vermeidung von Doppelförderung
Die ZIM-Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung derselben Kostenposition erfolgt.
In der Praxis bedeutet das: Jeder Euro an förderfähigen Aufwendungen darf nur einem Förderprogramm zugeordnet werden.
Worauf in der Praxis zu achten ist
Eine Kombination von Förderprogrammen erfordert:
- eine klare Trennung der Kosten zwischen den Programmen
- eine eindeutige Zuordnung der Aufwendungen zu Projekten und Förderinstrumenten
- eine konsistente und prüffähige Dokumentation, die auch im Rahmen einer Prüfung nachvollzogen werden kann
So unterstützt Incotec Deutschland GmbH
Die Beantragung von ZIM-Fördermitteln erfordert technisches Verständnis, eine gutachtergerechte Darstellung und eine förderkonforme Aufbereitung der Projektinhalte. Zusätzlich ist die formale Förderfähigkeit des Unternehmens zu prüfen.
- Identifikation förderfähiger FuE-Vorhaben – Abgrenzung innovativer Entwicklungsarbeiten mit klarem Forschungscharakter
- Bewertung von Förderpotenzial und Projektumfang – Abschätzung der förderfähigen Kosten und Entwicklung geeigneter Projektszenarien
- Strukturierung in förderfähige Vorhaben – Überführung technischer Inhalte in eine konsistente und prüffähige Projektstruktur
- Erstellung der Vorhabenbeschreibung – Technische und wirtschaftliche Ausarbeitung entlang der ZIM-Prüfkriterien
- Administrative Aufbereitung des Antrags – Vollständige und konsistente Darstellung von Kosten, Ressourcen und Projektlogik
- Koordination von Kooperationsprojekten – Abstimmung von Inhalten, Rollen und Arbeitspaketen zwischen Projektpartnern
- Einbindung internationaler Projektpartner – Strukturierte Integration grenzüberschreitender Vorhaben in die ZIM-Logik
- Begleitung im Antrags- und Prüfprozess – Unterstützung bei Rückfragen und Abstimmung mit dem Projektträger bis zur Bewilligung
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Häufig gestellte Fragen zur ZIM-Förderung
Was wird im ZIM gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland. Forschungseinrichtungen können im Rahmen von Kooperationsprojekten teilnehmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote hängt von Unternehmensgröße, Projektform und Konstellation ab und liegt zwischen etwa 25 % und 45 %, in bestimmten Konstellationen bis zu 60 %.
Wie läuft ein ZIM-FuE-Projekt ab?
Ein ZIM-Projekt folgt einem klar strukturierten Ablauf: Optional kann eine Ideenskizze eingereicht oder im Vorfeld eine Durchführbarkeitsstudie durchgeführt werden. Anschließend erfolgt die Antragstellung. Nach der Prüfung und Entscheidung durch den Projektträger, inklusive möglicher Rückfragen, wird das Projekt umgesetzt und anschließend in die Markteinführung mit begleitender Erfolgsevaluation überführt.
Wann darf mit dem Projekt begonnen werden?
Erst nach Eingang der Eingangsbestätigung. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Auszahlung erfolgt quartalsweise nachschüssig auf Basis von Mittelabrufen. Unternehmen müssen die Projektkosten zunächst selbst vorfinanzieren.
Kann ZIM mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Ja, sofern keine Doppelförderung derselben Kostenposition erfolgt. Eine klare Kostentrennung ist erforderlich.
Wie lange dauert die Bewilligung?
In der Regel drei bis sechs Monate, abhängig von Projektkomplexität und Auslastung des Projektträgers.
Wie lange dauert ein ZIM-Projekt?
Die Laufzeit liegt in der Regel zwischen 1,5 und 3 Jahren, abhängig von Umfang und Komplexität des Vorhabens.
Welche Rolle spielt die Vorhabenbeschreibung?
Sie ist der zentrale Bestandteil des Antrags und maßgeblich für die Bewertung von Innovationsgehalt, technischem Risiko und damit der Förderfähigkeit des Projekts.
Gibt es weitere Projektformen neben Einzel- und Kooperationsprojekten?
Ja, im ZIM können auch Durchführbarkeitsstudien gefördert werden. Diese dienen der Vorbereitung eines FuE-Vorhabens und sind in der Regel auf maximal 12 Monate begrenzt. Neben der technischen Umsetzbarkeit können auch wirtschaftliche Aspekte wie Marktpotenzial untersucht werden.
Wer ist im ZIM für die Antragstellung zuständig?
Die Betreuung und Prüfung von ZIM-Anträgen erfolgt durch Projektträger im Auftrag des BMWE. Zuständig sind insbesondere die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH sowie die AiF Projekt GmbH.
Welcher Projektträger ist für mein Vorhaben zuständig?
Die Zuständigkeit hängt von der Projektart ab. Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien werden durch VDI/VDE betreut. Kooperationsprojekte und internationale Vorhaben durch die AiF Projekt GmbH.
Muss ich den Projektträger selbst auswählen?
Nein, die Zuordnung erfolgt automatisch im Rahmen der Antragstellung.
Sind ZIM-Projekte De-minimis-Beihilfen?
Einzel- und Kooperationsprojekte im ZIM sind keine De-minimis-Beihilfen. Durchführbarkeitsstudien werden hingegen als De-minimis-Beihilfe gefördert.
Kann ich meine Idee vorab beim Projektträger bewerten lassen?
Ja, das ist über die Einreichung einer Projektskizze möglich. Diese ermöglicht eine erste fachliche Einschätzung des Vorhabens durch den Projektträger, ist jedoch nicht verbindlich.