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Fördermittel-Beratung seit 25+ Jahren

Forschungszulage: Bis zu 35 % Ihrer F&E-Kosten zurück

Bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr für Forschung und Entwicklung: rechtssicher, gewinnunabhängig und rückwirkend bis zu vier Jahre. Wir beraten Sie vom Quick-Check bis zur Auszahlung.

25+ Jahre Erfahrung
92 % F&E-Projekte anerkannt
4 Jahre rückwirkend beantragbar
Das Programm

Was die Forschungszulage für Ihr Unternehmen bedeutet

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie gilt seit 2020 bundesweit für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Branche, Größe und Gewinnsituation. Erfüllen Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte die gesetzlichen Kriterien, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Förderung. Kein Wettbewerb um begrenzte Budgets, kein Antragsstichtag – nur klare Kriterien.

Rechtsanspruch

Kein Wettbewerbsverfahren, keine Stichtage – wer die Kriterien erfüllt, bekommt die Förderung.

Gewinnunabhängig

Auch im Verlustfall möglich – die Zulage wird dann als Steuergutschrift erstattet.

Alle Branchen

Maschinenbau, IT, Chemie, Pharma, Bau, Logistik: Förderfähig ist jede F&E mit technischem Kern.

→ Ausführliche Erklärung im Ratgeber: „Was ist die Forschungszulage?“

Was eine gute Forschungszulage-Beratung leistet

Die Forschungszulage steht jedem Unternehmen in Deutschland offen – der Unterschied zwischen abgelehntem und anerkanntem Antrag liegt fast immer in der Qualität der Vorhabenbeschreibung. Eine spezialisierte Forschungszulage-Beratung übersetzt Ihre technischen Projekte in die Prüflogik der BSFZ: fachlich präzise, förderkonform und mit einer Dokumentation, die auch einer späteren Betriebsprüfung standhält.

Für Sie bedeutet das konkret:

  • Sicherheit über die Förderfähigkeit Ihrer Projekte, bevor Sie Zeit investieren.
  • Höhere Erfolgsquote durch BSFZ-taugliche Formulierung – bei INCOTEC liegt sie bei 92 %.
  • Entlastung Ihrer F&E- und Finanzabteilung von Antrags- und Nachweisarbeit.
Zielgruppen

Für wen lohnt sich die Forschungszulage?

Grundsätzlich für alle Branchen und Unternehmensgrößen – in der Praxis profitieren drei Gruppen besonders.

Mittelständische Unternehmen mit eigener F&E

Typischerweise aus Maschinenbau, Chemie, Pharma oder Verfahrenstechnik – mit einer Entwicklungsabteilung, die kontinuierlich neue Produkte, Prozesse oder Verfahren vorantreibt. Als KMU profitieren Sie vom erhöhten Fördersatz von 35 % auf Personalkosten.

Technologie- und Software-Unternehmen

Auch Software-Entwicklung, KI-Projekte und Digitalisierungsvorhaben sind förderfähig – vorausgesetzt, sie lösen technische Fragestellungen jenseits reiner Implementierung. Ein häufig unterschätzter Hebel für IT-getriebene Unternehmen.

Start-ups und Unternehmen in Investitionsphasen

Die Forschungszulage wirkt auch im Verlustfall: Übersteigt die Zulage Ihre Steuerlast, wird der Differenzbetrag als Steuergutschrift ausgezahlt. Für wachstumsstarke Unternehmen mit hohen F&E-Investitionen ein echter Liquiditätsvorteil.

Was bekommen Sie konkret? Die Fördersätze im Überblick

Gefördert werden Personalkosten, Auftragsforschung, Eigenleistungen und anteilig Gemeinkosten. Die konkrete Höhe richtet sich nach Aufwendungsart und Unternehmensgröße.

Aufwendungsart Förderfähiger Anteil
Personalkosten (Bruttolöhne inkl. AG-Anteile) 25 % · KMU: 35 %
Auftragsforschung (Entgelt an Dritte) 70 % des Entgelts, darauf 25 % bzw. 35 %
Eigenleistungen (Einzelunternehmer / Gesellschafter) 100 €/Std., max. 40 Std./Woche
Gemein- und Betriebskosten (ab 2026) Pauschal 20 % der förderfähigen Aufwendungen
Maximale Bemessungsgrundlage 10 Mio. € pro Jahr → bis zu 3,5 Mio. € Zulage
RECHENBEISPIEL

Mittelständisches Unternehmen, Maschinenbau

Ein mittelständischer Maschinenbauer investiert pro Jahr in ein F&E-Vorhaben:

  • 300.000 € Personalkosten (eigene Entwicklungsabteilung)
  • 100.000 € Auftragsforschung (externe Versuchsreihen)

Förderfähige Aufwendungen:

  • Personal: 300.000 €
  • Auftragsforschung: 70 % × 100.000 € = 70.000 €
  • Summe: 370.000 €

Forschungszulage (KMU-Satz 35 %): 129.500 €

Diese Summe wird auf die Körperschaftsteuer angerechnet. Ist die Steuerlast geringer, wird die Differenz als Steuergutschrift ausgezahlt.

Die angegebenen Sätze beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand 2026. Frühere Projektzeiträume können abweichende Fördersätze haben.

Forschungszulage-Beratung, die sich auszahlt

Wir übernehmen den gesamten Weg – von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung. Fünf Bausteine sorgen dafür, dass aus Ihren F&E-Aktivitäten ein anerkannter, belastbarer Antrag wird.

01

Förderfähigkeit einschätzen

Wir sagen Ihnen belastbar, welche Ihrer Projekte die FZulG-Kriterien erfüllen – noch bevor Sie Ressourcen binden.
02

Antrag strategisch aufsetzen

Wir strukturieren Ihre Aufwände so, dass die maximal anerkennungsfähige Zulage herauskommt.
03

Vorhabenbeschreibung formulieren

Wir übersetzen Ihre Technik in BSFZ-Sprache – präzise, prüfkonform, ohne Füllwörter.
04

Finanzamt-Antrag umsetzen

Wir führen Sie durch ELSTER und die Nachweisführung – bis die Zulage beim Finanzamt beantragt ist.
05

Rückfragen und Prüfungen abfedern

Wir übernehmen die Kommunikation mit BSFZ und Finanzamt bis zur Auszahlung.

92 % Anerkennungsquote

Unser Team aus Industrie und Wissenschaft bringt die technische Tiefe mit, die BSFZ-Prüfer erwarten.

Branchenspezifische Expertise

Maschinenbau, Chemie, Pharma, IT: Wir sprechen die Sprache Ihrer Entwicklungsabteilung.

Transparente Konditionen

Kostenlose Erstberatung, klare Honorarstruktur – ohne versteckte Kosten.

Alexander Lejer
Die meisten Unternehmen, mit denen wir sprechen, unterschätzen, was für sie drin ist. Ein kurzes Erstgespräch reicht oft, um das zu klären.
Alexander Lejer Innovationsberater Forschungszulage

Ihr Weg zur Forschungszulage

Wir strukturieren den Antragsprozess in sechs klaren Schritten. Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert.

01

Quick-Check

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob und welche Ihrer Vorhaben förderfähig sind – meist in 20–30 Minuten.
02

Vorhaben abgrenzen

Wir grenzen Ihre F&E-Projekte gegenüber Routineentwicklung ab und dokumentieren Neuartigkeit und technisches Risiko.
03

Aufwandsmodell

Wir ermitteln die förderfähigen Personalkosten, Auftragsforschung und Eigenleistungen für das betreffende Wirtschaftsjahr.
04

BSFZ-Antrag

Wir erstellen die Vorhabenbeschreibung und reichen den Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ein.
05

ELSTER & Finanzamt

Nach Erhalt der BSFZ-Bescheinigung begleiten wir die Antragstellung über „Mein ELSTER“ beim zuständigen Finanzamt.
06

Rückfragen-Management

Bei Rückfragen von BSFZ oder Finanzamt übernehmen wir die Kommunikation – bis zur Festsetzung der Zulage.

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Für die laufende Betreuung arbeiten wir mit transparenten, projektbezogenen Konditionen – die genaue Honorarstruktur besprechen wir im Erstgespräch, sobald wir den Umfang Ihres Vorhabens kennen.

Können wir den Antrag nicht selbst stellen?

Grundsätzlich ja – das Verfahren ist für Unternehmen zugänglich. In der Praxis scheitern viele Erstanträge aber an der fachlich-prüfkonformen Vorhabenbeschreibung: zu technisch, zu vage oder ohne klare Abgrenzung zum Stand der Technik. Unsere 92 % Anerkennungsquote entsteht genau aus der Erfahrung, Vorhaben in die BSFZ-Logik zu übersetzen.

Wann lohnt sich die Forschungszulage für unser Unternehmen?

Immer dann, wenn Sie F&E-Aufwendungen in relevanter Größenordnung haben und die Projekte die Kriterien erfüllen (Neuartigkeit, technisches Risiko, systematisches Vorgehen). Als grobe Richtschnur: Ab ca. 150.000 € jährlichen F&E-Personalkosten amortisiert sich der Aufwand der Antragstellung zuverlässig.

Wie lange dauert das Antragsverfahren?

Die BSFZ prüft den Antrag in der Regel innerhalb von drei Monaten. Nach Erhalt der Bescheinigung folgt der Finanzamt-Antrag, dessen Bearbeitungszeit je nach Finanzamt variiert. In Summe sollten Sie von der Antragseinreichung bis zur Auszahlung mit sechs bis neun Monaten rechnen.

Können wir die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja, bis zu vier Jahre rückwirkend – bezogen auf das Wirtschaftsjahr, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Voraussetzung ist eine belastbare Dokumentation: Zeiterfassungen, Projektnachweise, Kostenzuordnungen. Je früher Sie diese sichern, desto reibungsloser verläuft der Antrag.

Lässt sich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja, unter der Bedingung, dass keine Doppelförderung derselben Kostenposition stattfindet. Jeder Euro darf nur einem Förderprogramm zugeordnet werden. In der Praxis heißt das: saubere Kostentrennung und klare Zuordnung zu Wirtschaftsjahren – insbesondere bei Kombinationen mit ZIM oder EU-Förderprogrammen. Das ist Teil unserer Aufwandsmodell-Arbeit (Schritt 03 im Ablauf).

Was unterscheidet eine spezialisierte Forschungszulage-Beratung von einer Steuerberatung?

Klassische Steuerberatungen begleiten die steuerliche Anmeldung der Zulage beim Finanzamt – sie prüfen aber in der Regel nicht die technische Förderfähigkeit Ihrer Projekte bei der BSFZ. Genau dort entscheidet sich die Höhe Ihrer Zulage. Eine spezialisierte Forschungszulage-Beratung wie INCOTEC bringt technisch-wissenschaftliches Verständnis mit und übernimmt den kompletten Prozess – von der Projektabgrenzung bis zur Auszahlung.

In 20 Minuten wissen, ob es sich lohnt. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihre F&E-Vorhaben förderfähig sind und welche Zulage realistisch für Sie drin ist.