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Bescheinigung für die Forschungszulage

Was die BSFZ-Bescheinigung ist, welche Kriterien Ihr FuE-Vorhaben erfüllen muss, wie der Antrag im Portal abläuft und wie Sie typische Fehler vermeiden – mit Praxis-Tipps und konkreten Handlungsempfehlungen.

Was ist die Bescheinigung für die Forschungszulage – und wofür wird sie benötigt?

Die Bescheinigung der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) ist der Nachweis, dass ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die inhaltlichen Kriterien nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) erfüllt. Sie bestätigt die Förderfähigkeit des Vorhabens – nicht die Höhe der Zulage und nicht die steuerliche Festsetzung.

Die Bescheinigung ist der erste von zwei Schritten im Antragsverfahren: Erst prüft die BSFZ den FuE-Gehalt Ihres Vorhabens (Stufe 1), dann beantragen Sie mit der erteilten Bescheinigung die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt (Stufe 2). Ohne Bescheinigung kein Finanzamt-Antrag – sie ist der zwingende Grundlagenbescheid.

Der Fokus dieses Artikels liegt ausschließlich auf dem Bescheinigungsverfahren bei der BSFZ. Informationen zur steuerlichen Festsetzung, zu Fördersätzen und zur Höhe der Forschungszulage finden Sie in unserem Ratgeber „Was ist die Forschungszulage?“.

WARUM DAS FÜR SIE RELEVANT IST

Geschäftsführung: Die Bescheinigung ist die Eintrittskarte zur Forschungszulage. Ohne sie verfällt der Anspruch – unabhängig davon, wie gut Ihr Vorhaben ist.

F&E-Leitung: Die inhaltliche Qualität der Vorhabensbeschreibung entscheidet über Erfolg oder Ablehnung. Hier liegt der fachliche Hebel.

IT-Leitung: Auch Software- und IT-Vorhaben sind bescheinigungsfähig – wenn der FuE-Kern sauber herausgearbeitet und von Routinearbeit abgegrenzt wird.

Wer stellt die Bescheinigung aus? Rolle der BSFZ

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zentrale Stelle, die über die inhaltliche Förderfähigkeit von FuE-Vorhaben entscheidet. Sie wird von drei renommierten Organisationen getragen:

  • VDI Technologiezentrum GmbH
  • AiF Projekt GmbH
  • DLR Projektträger (DLR-PT)

Die BSFZ prüft ausschließlich den inhaltlichen FuE-Gehalt eines Vorhabens: Liegt Neuartigkeit vor? Gibt es wissenschaftlich-technische Unwägbarkeiten? Ist das Vorgehen planmäßig? Was die BSFZ nicht prüft: die Höhe der Aufwendungen, die steuerliche Festsetzung. Das ist Aufgabe des Finanzamts in Stufe 2.

Wichtig: Die Bescheinigung bezieht sich immer auf das Vorhaben, nicht auf den Status des Unternehmens. Ein Antrag kann mehrere Vorhaben umfassen, und jedes wird einzeln bewertet.

Voraussetzungen: Wann ist ein Vorhaben bescheinigungsfähig?

Die BSFZ prüft jedes Vorhaben anhand klar definierter Kriterien. Drei inhaltliche Voraussetzungen und eine zeitliche Bedingung müssen erfüllt sein:

  • Neuartigkeit: Das Vorhaben muss auf Erkenntnisse abzielen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Entscheidend ist der objektive Erkenntnisgewinn im jeweiligen Fachgebiet.
  • Wissenschaftlich-technische Unwägbarkeit (Risiko): Zu Beginn des Vorhabens darf nicht feststehen, ob und wie die angestrebte Lösung technisch realisierbar ist. Dieses echte Ergebnisrisiko unterscheidet FuE von Routineentwicklung.
  • Planmäßigkeit und Methodik: Das Vorhaben folgt einem strukturierten Plan mit definierten Arbeitspaketen, Ressourcen und Meilensteinen.
  • Zeitliche Voraussetzung: Das Vorhaben muss nach dem 2. Januar 2020 begonnen worden sein. Seit dem 1. Januar 2026 können Vorhaben rückwirkend bis zum 1. Januar 2022 beantragt werden.

Förderfähig sind drei Arten von FuE-Tätigkeiten: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

PRAXIS-HINWEIS

Der Antrag auf Bescheinigung kann vor, während oder nach der Durchführung des FuE-Vorhabens gestellt werden. Viele Unternehmen wissen das nicht und verzichten auf rückwirkende Anträge – zu Unrecht. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

Was nicht genügt: Klare Negativabgrenzung

Nicht jede Entwicklungsarbeit erfüllt die Bescheinigungskriterien. Die folgende Abgrenzung hilft, den FuE-Kern Ihres Vorhabens sauber herauszuarbeiten:

FuE vs. Nicht-FuE

Do
Neuartige Lösungsansätze mit technischem Risiko
Planmäßige Forschung mit definierten Arbeitspaketen
Klare Abgrenzung des FuE-Kerns im Antrag
Don't
Routineentwicklung ohne technologisches Risiko
Standard-Implementierungen bestehender Technologien
Reine Anpassungen (Customizing, Konfiguration)
Markt- und Vertriebsmaßnahmen
Vermischung von FuE mit Rollout oder IT-Betrieb

Entscheidend für die BSFZ ist: Routinearbeit und FuE müssen im Antrag sauber voneinander abgegrenzt sein. Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, dass der FuE-Kern im Antrag nicht klar erkennbar wird, weil er in allgemeinen Projektbeschreibungen untergeht.

Alexander Lejer
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Alexander Lejer Innovationsberater Forschungszulage

Welche Informationen und Unterlagen braucht die BSFZ?

Die Vorhabensbeschreibung ist das Herzstück des BSFZ-Antrags. Sie muss auf den Punkt bringen, warum Ihr Vorhaben die FuE-Kriterien erfüllt. Bewährt hat sich die folgende Struktur:

  • Stand der Technik: Beschreiben Sie den Ausgangspunkt – was ist heute technisch möglich und wo liegen die Grenzen?
  • Ziel und Neuartigkeit: Was genau soll erreicht werden und warum geht das über den aktuellen Stand hinaus?
  • Technisches Risiko und Unsicherheit: Welche Fragen waren zu Beginn offen? Was konnte scheitern?
  • Arbeitspakete und Methodik: Strukturieren Sie das Vorhaben in nachvollziehbare Schritte. Der tabellarische Arbeitsplan ist seit April 2024 verpflichtend.
  • Abgrenzung zu Routinetätigkeiten: Machen Sie explizit klar, was Teil des FuE-Vorhabens ist – und was nicht.
  • Ressourcen und Rollen: Beteiligte Teams, Personen und ggf. externe Partner.
WICHTIG ZU WISSEN

Alle prüfungsrelevanten Dokumente – Vorhabensbeschreibung, Antworten auf Nachforderungen, Widersprüche – müssen in deutscher Sprache vorliegen. Anderssprachige Anlagen werden von der BSFZ-Prüfung ausgeschlossen.

Ablauf: Bescheinigung bei der BSFZ online beantragen – Schritt für Schritt

Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Stufen:

01

Registrierung im BSFZ-Portal

Registrierung mit ELSTER-Zertifikat (Beantragung kostenlos, Vorlauf ca. 14 Tage).
02

Vorhabensbeschreibung einreichen

Mit Stand der Technik, Neuartigkeit, Risiko und Arbeitsplan.
03

BSFZ-Prüfung

Die BSFZ prüft den FuE-Gehalt (nicht die Kosten). Bearbeitungsdauer: ca. 4–12 Wochen.
04

Rückfragen beantworten

Bei Rückfragen: Präzise antworten mit Bezug auf konkrete Textstellen im Antrag.
05

Bescheinigung erhalten

Bescheinigung wird erteilt – oder Ablehnung mit Begründung.
06

Finanzamt über Mein ELSTER

Mit der BSFZ-Bescheinigung beantragen Sie die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt – hier weisen Sie die im BSFZ Antrag angegebenen Aufwendungen nach. Das Finanzamt setzt die Zulage fest und rechnet sie auf die Steuer an.
WICHTIG ZU WISSEN

Mehrjährige Vorhaben: Für jedes Wirtschaftsjahr muss ein separater Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Die BSFZ-Bescheinigung deckt den gesamten Vorhabenzeitraum ab.

Rückwirkende Beantragung: Die Bescheinigung kann auch nachträglich beantragt werden – für die Forschungszulage beim Finanzamt gilt eine Frist von bis zu vier Jahren.

Häufige Fehler, Ablehnungsgründe und wie Sie sie vermeiden

Die folgenden Fehler sind die häufigsten Ursachen für Rückfragen oder Ablehnungen bei der BSFZ:

  • Zu vage Neuartigkeit: Fehlender Stand-der-Technik-Vergleich. Ohne klare Referenz kann die BSFZ die Innovationshöhe nicht beurteilen.
  • Unklarer FuE-Kern: Zielbeschreibung ohne technische Unwägbarkeit. Wenn das Ergebnis vorhersehbar erscheint, sieht die BSFZ keine FuE.
  • Falscher Zuschnitt: FuE wird mit Rollout, Produktpflege oder IT-Betrieb vermischt. Die Trennlinie muss im Antrag explizit gezogen werden.
  • Inkonsistente Terminologie: Wechselnde Begriffe für dasselbe Arbeitspaket verwirren die Prüfer und signalisieren mangelnde Sorgfalt.
  • Prozessfehler im Portal: Unvollständige Angaben, fehlende Anhänge oder verspätete Antworten auf Rückfragen.
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Sonderfälle in der Bescheinigungspraxis

Auftragsforschung

Wenn Sie FuE-Leistungen an Dritte vergeben, müssen im BSFZ Antrag alle Auftragnehmer genannt, die Arbeiten im Projekt beschrieben und die Kosten dokumentiert werden. Die steuerliche Anrechnung – 60 % für vor dem 28. März 2024 erteilte Aufträge, 70 % danach (Wachstumschancengesetz) – betrifft die Finanzamt-Stufe, nicht die BSFZ-Prüfung.

Gewinnsituation

Die Forschungszulage kann auch bei negativer Gewinnsituation beansprucht werden. Für die Bescheinigung selbst ist das zweitrangig – aber es ist ein wichtiges Argument, das viele Unternehmen nicht kennen und das zur Antragstellung motivieren sollte.

NEUERUNGEN AB 01.01.2026

Auch wenn diese Änderungen primär die steuerliche Festsetzung betreffen (Stufe 2), lohnt sich der Überblick:

  • Bemessungsgrundlage: Anhebung auf 12 Mio. € pro Jahr
  • Gemeinkostenpauschale: 20 % auf förderfähige Personalkosten – ohne Einzelnachweis
  • Eigenleistung: Stundensatz steigt auf 100 €/h (vorher 70 €)
  • Max. Förderhöhe: Bis zu 4,2 Mio. € für KMU (35 %) bzw. 3,0 Mio. € für Großunternehmen (25 %)
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Häufig gestellte Fragen zur BSFZ-Bescheinigung

Was genau bescheinigt die BSFZ bei der Forschungszulage?

Die BSFZ prüft die inhaltliche Förderfähigkeit Ihres FuE-Vorhabens nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Konkret bewertet sie, ob Neuartigkeit, wissenschaftlich-technische Unwägbarkeit und planmäßiges Vorgehen vorliegen. Die steuerliche Festsetzung und Auszahlung der Forschungszulage ist nicht Aufgabe der BSFZ – das übernimmt das Finanzamt in Stufe 2.

Ist die Bescheinigung für jedes Unternehmen erforderlich, das die Forschungszulage nutzen will?

Ja. Die BSFZ-Bescheinigung ist der zwingende Grundlagenbescheid für den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt. Ohne sie kann keine Festsetzung erfolgen. Wichtig: Die Bescheinigung bezieht sich auf das Vorhaben, nicht auf den Status des Unternehmens.

Welche Kriterien muss ein FuE-Vorhaben erfüllen, damit es eine Bescheinigung erhält?

Die BSFZ prüft drei übergeordnete Kriterien: Neuartigkeit (Erkenntnisgewinn über den Stand der Technik hinaus), Risiko/Unwägbarkeit (technische Unsicherheit bei Projektbeginn) und Planmäßigkeit (strukturiertes, dokumentiertes Vorgehen). Das Vorhaben muss einer der drei FuE-Kategorien zuordenbar sein: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Welche Projekte scheitern häufig an der Bescheinigung – und warum?

Typische Ablehnungsgründe: Routineentwicklung ohne technologisches Risiko, reine Implementierung oder Customizing bestehender Lösungen, fehlender Stand-der-Technik-Vergleich und zu wenig methodische Beschreibung. Der Schlüssel liegt darin, den FuE-Kern sauber herauszuarbeiten und klar von Nicht-FuE-Tätigkeiten abzugrenzen.

Wie läuft das Antragsverfahren zur Bescheinigung im BSFZ-Portal ab?

Der Prozess ist vollständig digital: Registrierung im BSFZ-Portal mit ELSTER-Zertifikat, Einreichung der Vorhabensbeschreibung, fachliche Prüfung durch die BSFZ (ca. 4–12 Wochen), ggf. Rückfragen, dann Bescheinigung oder Ablehnung. Die anschließende Antragstellung beim Finanzamt über „Mein ELSTER“ ist ein separater Schritt.

Muss ich für die Bescheinigung bereits Kosten detailliert nachweisen?

Nein. Für die BSFZ-Bescheinigung steht die inhaltliche FuE-Förderfähigkeit im Vordergrund. Die detaillierte Kostenaufstellung ist erst im zweiten Schritt beim Finanzamt relevant. Eine saubere Ressourcen- und Leistungsabgrenzung (wer macht was?) hilft aber auch schon in Stufe 1, Rückfragen zu vermeiden.

Gelten für Auftragsforschung besondere Punkte bei der Bescheinigung?

Ja. Im BSFZ Antrag müssen alle Auftragnehmer genannt, die Arbeiten im Projekt beschrieben und die Kosten dokumentiert werden.

Wie kann Incotec bei der Bescheinigung zur Forschungszulage unterstützen?

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