• Forschungszulage

  • Alle Unternehmen in Deutschland können die Forschungszulage für neue Prozesse oder Produkte beantragen.

  • Sie Fragen sich, ob ihr Projekt förderungsfähig ist?

    Dann sprechen Sie uns an!

    Wir können Ihnen direkt eine Einschätzung geben.

    INCOTEC ermittelt zunächst gemeinsam mit Ihnen mögliche Projektthemen. Nach einer strukturierten Abklärung der Einzelheiten erstellen wir für Sie den kompletten Antrag für Ihre Online- Einreichung.

    Was ist die Forschungszulage?

    Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen in Deutschland dazu ermutigen soll, mehr in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Sie wurde im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) eingeführt, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

    Die Forschungszulage ermöglicht es Unternehmen, einen Teil der Kosten für FuE-Projekte geltend zu machen.

    Konkret können Unternehmen 25 Prozent der Personalkosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an FuE-Projekten arbeiten, sowie 17,5 Prozent der übrigen FuE-Ausgaben als Zulage erhalten.

    Bevor ein Projekt genehmigt wird, stellt die Bescheinigungsstelle fest, ob es die Voraussetzungen für die Forschungszulage gemäß Gesetz einhält. Dazu gehört unter anderem die Prüfung, ob die durchgeführten FuE-Projekte die Anforderungen an Innovationsgehalt, Wissensgenerierung,  technisch-wissenschaftlichem Risiko und Systematik erfüllen, wie sie im Gesetz definiert sind.

    Der Begriff „Forschung“ ist hier weit gefasst – es geht um:

    • Grundlagenforschung: Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten
    • Industrielle Forschung: planmäßiges Forschen, um neue Produkte oder Verfahren oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten oder Verfahren zu entwickeln.
    • Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandener Kenntnisse, um neue oder verbesserte Produkte oder Verfahren zu entwickeln.

    Wenn Sie also Ihre Produkte, Prozesse oder Verfahren weiterentwickeln, könnte die Forschungszulage – besonders unter Punkt 3 – interessant sein.

    Wie beantragt man die Forschungszulage?

    Die Beantragung der Forschungszulage in Deutschland erfolgt über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die die Förderfähigkeit Ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben überprüft und bestätigt.

    Die Bescheinigungsstelle spielt eine wichtige Rolle im Prozess der Beantragung und Genehmigung der Forschungszulage.

    Incotec Deutschland GmbH bietet mit seinen Fachkräften aus Industrie und Wirtschaft von der Planung bis hin zur Genehmigung des Projekt vollumfängliche Unterstützung.

     

    Die Beratung zur Forschungszulage ist kostenfrei.

  • Was wird gefördet: 25% der FuE Personalkosten (KMU 35%), sowie 17,5% für in Auftrag gegebene FuE Ausgaben
  • Welche Branche wird gefördert: Alle Branchen mit technischem Inhalt ohne Einschränkungen
  • Voraussetzung: Das Unternehmen und die technische Entwicklung haben eine Präsenz in Deutschland
  • Förderzeitraum: Alle Arbeiten seit dem 01.01.2020 bis in die Zukunft
  • Einreichtermin: Jederzeit vor, während oder nach Projektdurchführung
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